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Grundsätzliches zum Therapieablauf

Die ergotherapeutische Behandlung erfolgt auf Verordnung (Rezept) des behandelnden Arztes.

Der Arzt kann je nach Erkrankung oder Störungsbild unter Berücksichtigung der Heilmittelrichtlinien folgende ergotherapeutische Maßnahmen verordnen:
  • motorisch-funktionelle Behandlung
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Therapie
  • psychisch-funktionelle Behandlung

Nach Erhalt des Rezeptes vereinbaren Sie einen Termin mit uns und die Behandlung kann beginnen.


Was kostet die Ergotherapie?

Die Kosten der Ergotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Der Patient hat lediglich einen Eigenanteil in Höhe von
  • 10 % der Behandlungskosten sowie
  • 10 € pro Verordnung zu entrichten.

Kinder und Jugendliche sind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • grundsätzlich von der Zuzahlung befreit.

Patienten mit Zuzahlungsbefreiung für das laufende Jahr
  • müssen ebenfalls keinen Eigenanteil entrichten.


Die Therapie

Nach einer ausführlichen Befundung legen wir gemeinsam mit dem Patienten oder den Eltern die Ziele fest und erstellen einen individuellen Behandlungsplan.

Sehr wichtig ist uns ein regelmäßiger Austausch über Behandlungsverlauf und Ziele.

Übergreifend geben wir Ihnen gezielte Anleitungen zur Umsetzung der Übungen im Alltag und beraten auch gerne Ihre Angehörigen.